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Charterbedingungen

1. AKZEPTANZ DER MIETBEDINGUNGEN

Diese allgemeinen Charter- Bedingungen regeln die Rechte und Pflichten des Mieters (im Folgenden „Kunde“ genannt) und des Vermieters (im Folgenden „Charter- Unternehmen“ genannt). Danielis Yachting Ltd wird im Folgenden als „Danielis Yachting“ oder „Website“ bezeichnet. Der Kunde akzeptiert alle Mietbedingungen in seinem Namen für seine Mannschaft. Durch Tätigung der ersten Zahlung wie in der „Buchungsbestätigungsvereinbarung“ festgelegt gibt der Kunde sein Einverständnis zu allen Bestimmungen und Bedingungen und erkennt an, dass die erste Zahlung die gleiche Bedeutung besitzt wie eine persönliche Unterschrift.

 

2. MIETPREIS UND ZAHLUNG

Der Mietpreis beinhaltet die Anmietung eines Bootes mit Standard-Ausrüstung inklusive Boot- und Crew-Versicherung für die gesamte Mietdauer. Nicht im Mietpreis enthalten sind Kosten, die im Zusammenhang mit dem Yachthafen (Parkplatz, Liegeplatz, o.ä.) entstehen sowie jegliche zusätzlichen Kosten für Treibstoff, Skipper- und Hostess-Service und andere optionale Dienste. Der Kunde kann die Verantwortung für das Boot, das über diese Website angefragt und nach der Zahlung von 50% des Mietpreises für ihn vorgemerkt wurde nach Genehmigung seines Antrags (im Voraus) übernehmen, sofern die verbleibenden 50% des Mietpreises mindestens 4 Wochen vor Beginn der Mietdauer bezahlt werden. Diese Zahlungsregelungen können nicht ohne Danielis Yachtings Zustimmung geändert werden.

 

3. PFLICHTEN DES VERMIETERS

Der Vermieter verpflichtet sich das Boot für den Kunden in rechtlich und technisch einwandfreiem Zustand sowie mit einer vollständigen Ausrüstung, welche im Folgenden spezifiziert wird, zu überlassen. Das Boot muss in einwandfreiem Zustand sein. Die Wasser-und Kraftstofftanks müssen zudem gefüllt sein. Das Boot soll zum vereinbarten Zeitpunkt mit allen erforderlichen Unterlagen geliefert werden. Wenn aus irgendeinem Grund das Charter- Unternehmen die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt, so hat der Kunde das Recht auf die Kostenerstattung aller Tage an denen er nicht in der Lage war das Boot zu nutzen. Wenn es dem Vermieter nicht möglich ist, das für den Kunden vorgemerkte Boot zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zu platzieren, ist der Vermieter verpflichtet sicherzustellen, dass ein gleichwertiges oder besseres Boot als Ersatz zur Verfügung gestellt wird. Wenn das Charter- Unternehmen nicht in der Lage ist, rechtzeitig einen gleichwertigen oder besseren Ersatz zu stellen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Rückerstattung des gesamten Mietbetrag oder ein Teil des Betrags bezüglich des betreffenden Tages, an dem er das Boot nicht nutzen konnte, zu fordern.

Der Kunde hat ein Recht auf Erstattung ausschließlich in Höhe des bezahlten Mietpreises. Alle anderen Rechte sind ausgeschlossen. Wenn das Boot oder seine Ausrüstung aufgrund natürlicher Ursachen beschädigt wird ist der Kunde verpflichtet, das Charter- Unternehmen sofort zu kontaktieren. Das Charter- Unternehmen ist verpflichtet jede Beschädigung des Bootes innerhalb von 24 Stunden zu beheben. In diesem Fall hat der Kunde kein Recht auf Rückerstattung.

 

4. KAUTION

Bevor er die Verantwortung für das Boot in dem Hafen, in welchem es ankert, übernehmen kann muss der Kunde eine Kaution bei dem Charter- Unternehmen hinterlegen. Die Kaution wird hinsichtlich der Länge und des Wertes des Bootes berechnet. Die Kaution kann bar bezahlt oder per Kreditkarte beglichen werden und wird dem Kunden erstattet, sobald das Boot zurückgegeben und auf seinen einwandfreien Zustand kontrolliert wurde. Die Kaution wird dem Kunden nur dann in voller Höhe zurückerstattet, wenn keine Schäden am Boot und seiner Ausrüstung festzustellen sind und keine Berichte über eventuell durch Dritte verursachte Schäden während der Nutzung des Bootes vorliegen.

Wenn der Kunde über Beschädigungen berichtet oder das Charter- Unternehmen während der Inspektion feststellt, dass das Boot oder die Ausrüstung beschädigt ist oder ein Gerät fehlt, ist das Charter- Unternehmen berechtigt, einen Teilbetrag oder den gesamte Betrag der Kaution in Höhe der Reparaturkosten bzw. der Kosten für den Ersatz der fehlende Ausrüstung einzubehalten.

Wenn das Boot nicht in einem sauberen und ordentlichen Zustand zurückgegeben wird entsteht eine Reinigungsgebühr, welche von der Kaution abgezogen wird. Wenn das Boot nicht mit gefüllten Tanks zurückgegeben wird, ist das Charter- Unternehmen zudem berechtigt, den benötigten Betrag zur Füllung der Treibstofftanks von der Kaution abzuziehen. Sollte das gestellte Fachpersonal (Skipper, Hostess, Koch o.a.) nicht in voller Höhe bezahlt werden, können die offenstehenden Beträge ebenfalls von der Kaution abgezogen werden.

 

5. PFLICHTEN DES KUNDEN

Nachdem der Kunde die Verantwortung für das Boot übernommen hat, ist er verpflichtet ausschließlich in kroatischen Hoheitsgewässern zu segeln. Um das kroatische Hoheitsgewässer verlassen zu dürfen bedarf es einer besonderen schriftlichen Genehmigung. Der Kunde ist verpflichtet alle Vorschriften und Regelungen einzuhalten und ein Fahrtenprotokoll zu führen. Weiterhin ist er verpflichtet, das Boot und seine Ausrüstung mit größter Sorgfalt zu behandeln und bei guten Navigationsbedingungen zu segeln, d.h. nur bei günstigen Wetterbedingungen und guter Sicht.

Der Kunde oder sein Skipper müssen in jedem Fall Navigations-Fähigkeiten sowie alle erforderlichen Lizenzen für die Navigation auf offener See besitzen und ein UKW-Radio nutzen können.

Wenn das Boot in einen Unfall auf dem Meer verwickelt und das Boot oder seine Ausrüstung während der Fahrt beschädigt wird ist der Kunde verpflichtet, das Charter- Unternehmen unverzüglich zu informieren. Die entsprechenden Telefonnummern des Charter- Unternehmens sind in den Bootsunterlagen zu finden.

 

6. VERANTWORTLICHKEITEN DES KUNDEN

Sollte grobe Fahrlässigkeit oder unbedachtes Verhalten des Bootsführers Schäden an Dritten, die nicht durch eine Versicherung gedeckt sind verursachen, ist der Kunde persönlich verpflichtet, alle materiellen und rechtlichen Kosten, die aus grober Fahrlässigkeit oder unbedachtem Verhalten entstanden sind zu decken. Der Kunde ist insbesondere verantwortlich, wenn das Boot wegen rechtswidrigem Verhalten auf dem Boot beschlagnahmt wird. Im Falle eines Schadens und / oder eines Unfalls ist der Kunde verpflichtet, einen Bericht der Ereignisse anzufertigen und eine schriftliche Bestätigung von dem nächsten Postamt, einem Arzt oder anderen autorisierten Personen einzuholen. Der Kunde ist zudem verpflichtet das Charter- Unternehmen unbedingt über jeden Vorfall zu informieren. Wenn das Boot verloren geht, beschlagnahmt oder das Segeln des Bootes durch eine autorisierte Stelle verboten wird, ist der Kunde verpflichtet, das Charter- Unternehmen und alle anderen relevanten autorisierten Personen zu informieren.

Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, täglich den Ölstand des Motors zu kontrollieren. Die Kosten aller Schäden, die aufgrund Ölmangels des Motors entstehen, müssen vom Kunden getragen werden. Ebenso müssen die Kosten aller durch Fahrlässigkeit oder grober Handhabung entstandenen Schäden am Boot vom Kunden beglichen werden.

 

7. BOOTSABNAHME

Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter das Boot zum vereinbarten Zeitpunkt und zum vereinbarten Ort zurückzubringen. Das Boot muss in einem sauberen und unbeschädigten Zustand zurückgegeben werden. Die Treibstofftanks müssen vollgetankt sein. Wenn der Kunde das Boot nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und zum vereinbarten Ort zurückbringt, verpflichtet er sich 300% des Tagessatzes für jeden weiteren Tag zu bezahlen. In diesem Fall wird jeder überzogene Tag stündlich berechnet. Im Falle von höherer Gewalt kann die Rückgabe zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, sofern der Kunde das Charter- Unternehmen unverzüglich benachrichtigt.

 

8. VERSICHERUNG

Die Bootsversicherung unterliegt den Bedingungen, die von der jeweiligen Versicherung festgelegt sind. Das Boot, seine Ausrüstung und seine Besatzung sind hinsichtlich jeder Art von Schaden und Verlust versichert. Diese Versicherung wirkt außerdem im Brandfall und bei allen gewöhnlichen maritimen Kollisionsvorfällen, bei denen die Schadenssumme den Mietpreis oder die Kautionssumme für das betreffende Boot übersteigt und beinhaltet ebenfalls eine Haftpflichtversicherung. In den Bootsunterlagen findet sich weiterhin die Bescheinigung einer Haftpflichtversicherung bezüglich Schäden an und von Dritten. Im Falle eines schwereren Unfalls, in den auch andere Boote verwickelt sind ist der Kunde verpflichtet, den genauen Vorgang schriftlich darzustellen, von einer autorisierten Stelle wie z.B. dem nächstgelegenen Postamt bestätigen zu lassen und alle Unterlagen, welche für die Versicherungsgesellschaft von Bedeutung sein könnten zu behalten, damit diese später vorgezeigt werden können. Diese Unterlagen müssen alle relevanten Informationen hinsichtlich der Unfallursachen und der Bedingungen zum Zeitpunkt des Unfalls enthalten. Der Kunde ist auch verpflichtet, das Charter- Unternehmen unverzüglich von solchen Ereignissen zu unterrichten. Unterlässt der Kunde die oben genannten Schritte, kann er für alle Schäden, die aufgrund der verspäteten Meldung des Vorfalls oder dem Unterlassen der Berichterstattung entstehen, haftbar gemacht werden.

Die Versicherung deckt jeden Schaden und jede mögliche Haftbarkeit, welche aus einem Unfall, schlechtem Wetter und anderen Naturkatastrophen resultieren ab. Sie greift nicht in Schadensfällen, die aufgrund rücksichtslosem Verhalten oder grober Fahrlässigkeit der Bootsführung entstehen. Der Kunde ist nicht berechtigt seine Kaution zu verwenden, um für diese Art von Schaden zu bezahlen. Der Kunde muss alle Kosten, welche durch rücksichtsloses Verhalten oder grobe Fahrlässigkeit entstehen selber tragen. Die Versicherung deckt keine Schäden der Segel oder des Motors ab, welche aufgrund von mangelndem Motoröl verursacht wurden.

 

9. ANNULLIERUNG DES MIETGESCHÄFTS

Wenn der Kunde und seine Mannschaft das Mietgeschäft nach Abschluss einer Vereinbarung mit dem Charter- Unternehmen aus irgendeinem Grund absagen, wird der gesamte Betrag der Miete von Danielis Yachting einbehalten. Wenn der Kunde die Vermietung mehr als 4 Wochen vor Beginn der Mietdauer annulliert, behält Danielis Yachting den bereits gezahlten Betrag ein. Selbstverständlich wird Danielis Yachting versuchen, wenn es möglich ist und von dem Charter- Unternehmen akzeptiert wird, einen Teil des schon gezahlten Betrages oder den gesamten Betrag zurückzuerstatten, aber Danielis Yachting behält sich das Recht vor, das Geld nicht zu erstatten. Wenn der Kunde im Rahmen der Anmietung eines Bootes eine Versicherung abgeschlossen hat, jedoch aus berechtigten Gründen das Mietgeschäft annulliert, kann die Versicherungsgesellschaft dem Kunden eine Entschädigung anbieten.

Danielis Yachting behält sich das Recht vor ein vorgemerktes Boot zu ersetzen, wenn dieses aufgrund unvorhergesehener Umstände wie z.B. durch Naturkatastrophen verursachte Wasserschäden o.ä. beschädigt wird. In diesem Fall wird Danielis Yachting ein gleichwertiges oder besseres Boot stellen.

Diese Bestimmung erlischt im Fall von Krieg, terroristischen Aktivitäten, Natur-und Atomkatastrophen oder anderen unvorhergesehenen Umständen, welche als höhere Gewalt definiert werden können. In diesen Fällen ist Danielis Yachting nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen an den Kunden zu zahlen.

 

10. CREW

Wenn der Kunde Fachpersonal (Skipper, Hostess, Koch o.a.) zur Unterstützung der Schiffsbesatzung gemietet hat, ist er verpflichtet, sie mit Respekt und guten Manieren zu behandeln. Der Kunde ist verpflichtet für die Verpflegung der Schiffsbesatzung aufzukommen, sofern nicht anders vereinbart. Wenn zusätzliches Fachpersonal gemietet wurde muss das Boot am Ende der Mietdauer, d.h. am letzten Tag (Freitag) bis spätestens 18:00 Uhr zum vereinbarten Hafen zurückgeführt werden.

 

11. BESCHWERDEN

Wenn der Kunde und seine Schiffsbesatzung während der Mietdauer irgendeine Beanstandung haben, können sie sich an das Charter- Unternehmen und Danielis Yachting wenden, welche sich bemühen werden, etwaige Probleme umgehend zu lösen. Nur Einwände und Beschwerden in schriftlicher Form können bei der Bootsübergabe berücksichtigt werden.

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